Die Aufgaben des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

Der ÖbVermIng ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist damit Behörde im Sinne des deutschen Verwaltungsverfahrensrechtes und insofern befugt, im Rahmen seiner Tätigkeiten Verwaltungsakte zu setzen. Somit übt der ÖbVermIng Tätigkeiten aus, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung dazu berufen,

  • an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
  • neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen,
  • Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Daneben ist der ÖbVermIng selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig. Weiterhin erfüllt der ÖbVermIng gegenüber dem Bürger eine Beratungspflicht um potentielle Streitpunkte zu vermeiden. Seine Beratung soll dabei unparteiisch, unabhängig und gewissenhaft gegenüber den Beteiligten rechtlich einwandfrei geführt werden.